Zugelassen für Sanierung von schwachgebundenen Asbestprodukten
- Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) -
Durch die BG Bau ausgebildete Netzmonteure für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen
(DGUV Grundsatz 301-004)
Asbestsanierung
nach TRGS 519
Sanierung KMF
nach TRGS 521
Beprobung gefährlicher Abfälle
Auswertung durch unabhängige, zertifizierte Fachlabore
Personenschutznetze
Sanierung von PAK
nach BGR 128